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Beitragsordnung des TuS Oldau-Ovelgönne e.V.
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I. Grundlage
Grundlage für die Regelungen in dieser Beitragsordnung ist der
§7 der Vereinssatzung vom 25. 02. 2005
Er hat folgenden Wortlaut:
Von den Mitgliedern werden
monatliche Beiträge erhoben. Neue Mitglieder haben eine Aufnahmegebühr
zu entrichten.
Die Höhe des Beitrages und der Aufnahmegebühr wird
von der Mitgliederversammlung bestimmt. Die Sparten sind
berechtigt, für die aktiven Mitglieder ihrer Sparte die Erhebung eines
Spartenbeitrages zu beschließen. Die Fälligkeit und Zahlungsart
und-weise der Beiträge und Spartenbeiträge sowie die Erhebung von Mahn-
und Verzugsgebühren und deren jeweilige Höhe sind vom Vorstand
in einer Beitragsordnung festzulegen. Auf begründeten Antrag kann
der Beitrag ermäßigt werden. Die Entscheidung darüber trifft
der Vorstand. Ehrenmitglieder sind von der Beitragsleistung befreit.
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1. Die Beiträge
für das 1. Halbjahr sind fällig am 1. Januar, die für das 2. Halbjahr am
1. Juli eines jeden Jahres.Für neue Mitglieder sind der Beitrag und die Aufnahmegebühr
fällig mit dem Ersten des Eintrittsmonats.
2.
Die Beiträge werden durch Einzugsermächtigung im Lastschriftverfahren erhoben.
Es gelten die banküblichen Regelungen. Der Beitragseinzug erfolgt halbjährlich
jeweils zum Ende der Monate Januar und Juli.
3.
Wird eine eingereichte Beitragslastschrift von der jeweiligen bezogenen Bank
an den Verein unerledigt zurückgegeben ohne Vorliegen eines Verschuldens
seitens des Vereins, wird die dem Vereinskonto angelastete Gebühr dem Beitragskonto
des Mitglieds lastgeschrieben. 4. Der Vorstand kann in Ausnahmefällen
andere Zahlungsmodalitäten zulassen. In diesen Fällen ist der Beitrag unaufgefordert
innerhalb von 4 Wochen nach Fälligkeit auf das Konto des Vereins
zu überweisen.
5.
Beschließt eine Sparte die Erhebung eines Spartenbeitrags, so ist dieser
erstmalig mit dem Beginn des neuen Geschäftsjahres zu erheben. Ansonsten
gelten für Spartenbeiträge die Punkte 1 bis 4 und 6 dieser Ordnung.
6.
Wechselt ein Mitglied innerhalb eines Kalenderhalbjahres den Status(aktiv/passiv)
oder die Sparte, wird der Beitrag mit Beginn
des Monats angepasst, der auf den Eingang der schriftlichen Meldung des
Mitglieds folgt. Nachzahlungen werden sofort fällig; Erstattungen werden
dem Mitgliedskonto für den folgenden Einziehungszeitraum gutgeschrieben. Eine
Rückzahlung bei nachfol gender Kündigung der Mitgliedschaft ist ausgeschlossen.
7.
Für schriftlich erfolgte Mahnungen wird für die erste und zweite Mahnung
in Höhe von jeweils 3, 00 € erhoben
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Zusammenstellung der von den Mitgliederversammlungen
beschlossenen Beiträge und
Spartenbeiträge
Stand 1. Juli 2010
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Beitragsart
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Erwachsene
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Kinder und Jugendliche
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Passive
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Grundbeitrag
Einzelperson
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7,00 €
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5,00 €
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5,00 €
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Grundbeitrag
für Familien ( ab 3 Personen)
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14,00 €
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-
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-
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Spartenbeitrag
Badminton
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4,00 €
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2,50 €
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-
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Spartenbeitrag
Fußball
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2,50 €
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1,50 €
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-
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Spartenbeitrag
Handball
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3,00 €
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3,00 €
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-
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Spartenbeitrag
Jazz Dance
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3,50
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3,50
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-
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Spartenbeitrag
Tanzen
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Standard + Latein
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8,50 €
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--
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-
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Line Dance
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3,00 €
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3,00 €
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Spartenbeitrag
Kampfsport
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11,00 €
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4,00 €
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-
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