Beitragsordnung des TuS Oldau-Ovelgönne e.V.


I. Grundlage


Grundlage für die Regelungen in dieser Beitragsordnung ist der §7 der Vereinssatzung vom 25. 02. 2005

Er hat folgenden Wortlaut:

Von den Mitgliedern werden monatliche Beiträge erhoben. Neue Mitglieder haben eine Aufnahmegebühr zu entrichten.
Die Höhe des Beitrages und der Aufnahmegebühr wird von der Mitgliederversammlung bestimmt. Die Sparten sind berechtigt, für die aktiven Mitglieder ihrer Sparte die Erhebung eines Spartenbeitrages zu beschließen. Die Fälligkeit und Zahlungsart und-weise der Beiträge und Spartenbeiträge sowie die Erhebung von Mahn- und Verzugsgebühren und deren jeweilige Höhe sind vom Vorstand in einer Beitragsordnung festzulegen. Auf begründeten Antrag kann der Beitrag ermäßigt werden. Die Entscheidung darüber trifft der Vorstand. Ehrenmitglieder sind von der Beitragsleistung befreit.


II. Regelungen

1. Die Beiträge für das 1. Halbjahr sind fällig am 1. Januar, die für das 2. Halbjahr am 1. Juli eines jeden Jahres.Für neue Mitglieder sind der Beitrag und die Aufnahmegebühr fällig mit dem Ersten des Eintrittsmonats.
2. Die Beiträge werden durch Einzugsermächtigung im Lastschriftverfahren erhoben. Es gelten die banküblichen Regelungen. Der Beitragseinzug erfolgt halbjährlich jeweils zum Ende der Monate Januar und Juli.
3. Wird eine eingereichte Beitragslastschrift von der jeweiligen bezogenen Bank an den Verein unerledigt zurückgegeben ohne Vorliegen eines Verschuldens seitens des Vereins, wird die dem Vereinskonto angelastete Gebühr dem Beitragskonto des Mitglieds lastgeschrieben. 4. Der Vorstand kann in Ausnahmefällen andere Zahlungsmodalitäten zulassen. In diesen Fällen ist der Beitrag unaufgefordert innerhalb von 4 Wochen nach Fälligkeit auf das Konto des Vereins zu überweisen.
5. Beschließt eine Sparte die Erhebung eines Spartenbeitrags, so ist dieser erstmalig mit dem Beginn des neuen Geschäftsjahres zu erheben. Ansonsten gelten für Spartenbeiträge die Punkte 1 bis 4 und 6 dieser Ordnung.
6. Wechselt ein Mitglied innerhalb eines Kalenderhalbjahres den Status(aktiv/passiv) oder die Sparte, wird der Beitrag mit Beginn
des Monats angepasst, der auf den Eingang der schriftlichen Meldung des Mitglieds folgt. Nachzahlungen werden sofort fällig; Erstattungen werden dem Mitgliedskonto für den folgenden Einziehungszeitraum gutgeschrieben. Eine Rückzahlung bei nachfol gender Kündigung der Mitgliedschaft ist ausgeschlossen.
7. Für schriftlich erfolgte Mahnungen wird für die erste und zweite Mahnung in Höhe von jeweils 3, 00 € erhoben
.

Zusammenstellung der von den Mitgliederversammlungen

beschlossenen Beiträge und Spartenbeiträge

Stand 1. Juli 2010



Beitragsart

Erwachsene

Kinder und Jugendliche

Passive

Grundbeitrag Einzelperson

7,00 €

5,00 €

5,00 €

Grundbeitrag für Familien ( ab 3 Personen)

14,00 €

-

-

Spartenbeitrag Badminton

4,00 €

2,50 €

-

Spartenbeitrag Fußball

2,50 €

1,50 €

-

Spartenbeitrag Handball

3,00 €

3,00 €

-

Spartenbeitrag Jazz Dance
3,50
3,50
-

Spartenbeitrag Tanzen

Standard + Latein

8,50 €
--

-


Line Dance

3,00 €
3,00 €

Spartenbeitrag Kampfsport

11,00 €

4,00 €

-


Die Beiträge für die Tennissparte finden Sie HIER